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Leichenverbrennung?! Was die Kirche dazu wirklich lehrt...

  • Andreas Stipsits
  • 29. Juli
  • 20 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 31. Juli

Die Christenverfolgung nimmt in den letzten Jahren immer mehr zu und viele fallen vom wahren Glauben ab. Im gleichen Zuge kann man beobachten, dass die Verbrennung der Leichname (die sog. „Feuerbestattung“) bei vielen zunimmt, während das Begraben des Leibes in der Erde immer mehr abnimmt (Erdbestattung). Kann es sein, dass die Bestattungsart ein Hinweis für den Glaubensabfall unserer Zeit ist? Gibt es zur Bestattungsart eine kirchliche Anweisung? Dieser Artikel soll eine Unterstützung sein, auf diese Fragen selber eine Antwort geben zu können.


  1. Über die Notwendigkeit der Bestattung


Jedes Lebewesen auf der Erde fällt am Ende zu Boden und verwest. Das können wir tagtäglich beobachten. Doch warum ist das so? Diese Frage beschäftigt die Menschheit immer schon und sie hat Gott dem Mose beantwortet. Mose hat es aufgeschrieben, bzw. aufschreiben lassen und überliefert, damit es heute noch erkannt wird: die Erbsünde. Weil Adam und Eva gesündigt hatten, kam der Tod überhaupt erst in die Welt. Denn eigentlich wäre der Tod und die Bestattung eines Leibes von Gott her nie notwendig vorgesehen gewesen. Aber ab diesem Zeitpunkt in der Weltgeschichte (der ersten Sünde der Menschen) kehrt nun jedes Lebewesen dorthin zurück, woher es genommen wurde, wenn die Lebenszeit zu Ende ist: zur Erde. Dazu gehört auch der Mensch.

„Im Schweiße deines Angesichts wirst du dein Brot essen, bis du zum Erdboden zurückkehrst; denn von ihm bist du genommen, Staub bist du und zum Staub kehrst du zurück.“ (Gen 3,19)

Dieser 19. Vers im Buch Genesis bezieht sich Gott direkt auf die Schöpfung des Menschen:

„Da formte Gott, der Herr, den Menschen, Staub vom Erdboden, und blies in seine Nase den Lebensatem. So wurde der Mensch zu einem lebendigen Wesen.“ (Gen 2,7)

Staub (hebr. עָפָר֙) meint hier keine verbrannte Erde, oder Asche, sondern einfach die einzelnen Teile (Materialien) des reinen Erdbodens. Diese Phrase aus Gen 2,7 kommt in Gen 3,19 exakt wieder wörtlich vor (beide Male: הָֽאָדָ֗ם עָפָר֙) und bekräftigt diese Wahrheit.


Der Mensch stammt also nicht vom Affen ab und Gott nahm auch nicht den Affen, um aus ihm den Menschen zu formen, sondern die Erde.

(Das ist übrigens die Lehre der Katholischen Kirche bis heute! Alles andere ist Ideologie. Falls du mehr darüber wissen willst, hör dir die Erklärung in der Lehrreihe „Glaubensfundament“ Teil 1: Titel 10-11 an.)


Aus diesem Grund kehrt der menschliche Körper wieder in seine Einzelteile (Staub) des Bodens durch die Verwesung zurück, weil ihn die Seele, die ihn erst lebendig macht, verlassen hat.


Bis zur Ankunft des Sohnes Gottes war diese natürliche Form die einzige Praxis der Bestattung im Gottesvolk: den Leib der Erde zu übergeben, nachdem die Seele diesen verlassen hatte. 1700 Jahre lang hatte sich bei den Juden daran auch nichts geändert. Im Buch Tobit ist sogar berichtet, dass dieser gegen Verfolgung und Gefahr die Toten in der Erde begrub und wurde aufgrund dessen blind. Er nahm Krankheit in Kauf, um Gottes Willen zu befolgen. So zählt „Tote zu begraben“ (und nicht zu verbrennen) zu den Werken der Barmherzigkeit, da es der Würde des Menschen entspricht, dass der Leib nicht von Tieren gefressen wird, oder durch andere Umstände geschändet wird – eben auch nicht mutwillig verbrannt wird, sondern in der Erde seine vorübergehende Ruhestätte findet.


Jesus, der Sohn Gottes, änderte daran nichts, sondern kam von Gott zu uns, um zu erfüllen. Er wurde nach seinem Tod selbst ins Grab gelegt. (vgl. Mk 15,46) In Seiner Auferstehung am dritten Tage erweckte Er Seinen Leib aus dem Grab. (vgl. Mk 16) Mit dieser Tat erlöste Er nicht nur sich selbst, sondern die ganze Menschheit, die von den Folgen der Erbsünde, dem Tod, geprägt ist. Der Tod ist ab diesem Zeitpunkt der Weltgeschichte besiegt, das Leben neu geschaffen! Am Ende der Welt wird die Auferstehung allen Menschen zu Teil: die einen werden zum Leben mit Jesus ihrem Gott auferstehen, die anderen zum Gericht, zur ewigen Verdammnis, zum Leben ohne Jesus.


Die Christen glaubten immer an eine leibliche Auferstehung ihres eigenen Körpers, und gaben der Erdbestattung ihren geistlichen Sinn: das Warten des Leibes auf die Auferstehung, selbst wenn er inzwischen verwest. Denn wie der Same in die Erde gesät wird und als neue Pflanze in neuer Form ersteht, so wird der Leib aus dem Tod zum neuen, ewigen Leben auferweckt werden. Diese Glaubenswahrheit wurde durch das christliche Begräbnis sichtbar gemacht. Das Grab ist somit keine Ruhestätte auf ewig, sondern nur vorübergehend, bis Gott den Leib auferwecken wird.


2. Die weitere geschichtliche Entwicklung


Als das Christentum sich in den ersten Jahrhunderten ausbreitete stieß die Lehre auf viel Widerstand in den Kulturen und Völkern. Nicht selten wurde die Lehre von der leiblichen Auferstehung belächelt, oder als schönes Märchen abgetan, oder jene deswegen verfolgt und umgebracht. In den Städten war es gängige Praxis die Toten zu verbrennen. So auch in Rom. Die Christen machten bei dieser gesellschaftlichen Praxis der Heiden aber nicht mit, sondern nahmen Mühen, Gefahren und Verfolgungen auf sich, trugen ihre Toten aus der Stadt hinaus und begruben sie heimlich in den Katakomben. Nicht selten starb dabei jemand! Diese Grabhöhlen sind bis heute erhalten und legen Zeugnis vom christlichen Glauben an die leibliche Auferstehung ab. Diese Erdbestattung, gegen die Gewohnheit der Römer, wurde über 300 Jahre trotz massivster Verfolgungen aufrechterhalten, bis das Christentum Staatsreligion wurde und die Erdbestattung den Vorrang bekam. Ab dann, bis ins 19. Jahrhundert, gab es keine Notwendigkeit der Kirche gegen die Leichenverbrennung zu schreiben oder zu reden, da für den Glauben nur die Erdbestattung die einzige entsprechende Antwort der Gläubigen war.


  1. Industrialisierung, Modernisierung,… die Neuzeit und die neue Gesellschaft


Mit dem 19. Jahrhundert änderte sich vieles in der Gesellschaft. In den großen Städten wurde die Verbrennung von Leichnamen wieder eingeführt. Hier sahen sich die Hirten der Kirche vor eine Herausforderung gestellt, da sich das Volk Gottes der Verbrennung der Leichname auf einmal zuwandte. Der Glaubensabfall, der mit der Reformation gegen die Katholische Kirche begann, wurde durch den Modernismus noch verstärkt. Das betraf nun auch den Glauben über die Bestattungsart. Durch die Aufklärung, die Französische Revolution, die Freimaurer und viele andere Einflüsse, wurden Katholiken dazu ermutigt zu tun, was sie selber fühlen/denken/wollen und nicht das, was ihnen eine höhre Autorität sagt. Schon gar nicht Gott, oder die „alte, starre Kirche“. So wurden viele zur Leichenverbrennung ermutigt und die Feuerbestattung gewann an Einfluss – ein echtes Revival der Heiden sozusagen. Sie machte aber nur das sichtbar, was in der Gesellschaft schon lange vor sich ging: ein Abfall des Glaubens von der Bibel, von der Offenbarung der Wahrheit Gottes und Seines Willens durch die Katholische Kirche.


  1. Der Umgang der Katholischen Kirche mit der Leichenverbrennung


Es gibt eine schöne Definition was „Katholisch“ ist:

„Was immer überall und von allen geglaubt wurde.“ (Vinzenz von Lerins)

Dies trifft auf die Erdbestattung im vollen Sinn des Wortes zu: immer, überall und von allen wurde sie von denen praktiziert, die an Jesus Christus festhielten. Das bedeutet, dass im 19. Jahrhundert etwas bröckelte, was Katholisch war – im wahrsten Sinne des Wortes!


Kirchlich wurde im Dekret des Hl. Offiziums vom 19. Mai 1886 öffentlich zu dieser Thematik Stellung genommen. Viele Fragen wurden nach Rom geschickt, da immer mehr Bischöfe sahen, was das Volk machte. Rom gab dazu Klarheit:

„Ist es erlaubt, zu bestimmen, dass die eigenen oder die Leichname anderer verbrannt werden?
Antwort (vom Papst bestätigt): Nein.“ (DH 3188)

Damit war von höchster Stelle klar: wer getauft ist und an die Auferstehung glaubt, kann sich nicht freiwillig entscheiden, dass der Leib verbrannt werden soll. Dazu hat ein Christ keine Berechtigung, denn durch die Taufe ist der Körper eine Wohnung Gottes geworden, die nicht freiwillig zerstört werden darf, wie die Hl. Schrift sagt:

„Wisst ihr nicht, dass ihr Gottes Tempel seid und der Geist Gottes in euch wohnt? Wer den Tempel Gottes zerstört, den wird Gott zerstören. Denn Gottes Tempel ist heilig und der seid ihr.“ (1 Kor 3,16-17)

Das Volk Gottes hat aber, wie so oft schon in der Geschichte, nicht auf ihre Hirten gehört und mit dieser unsinnigen Praxis der Verbrennung weiter gemacht. Somit riss die einheitliche Praxis der Katholischen Kirche in diesem Jahrhundert durch den Ungehorsam der einzelnen Menschen ein. Verwirrung zog in die Kirche ein.


Nun war die kirchliche Frage, was tun wir mit denen, die Gott und der Kirche nicht mehr gehorchen? Jene, die gegen Gottes Wunsch handeln? Man bestimmte als Konsequenz des Ungehorsams, dass das kirchliche Begräbnis jenen verweigert wird, die sich freiwillig verbrennen ließen.


Hier hat man aber klar unterschieden: wurde jemand nicht freiwillig verbrannt, dann durfte das kirchliche Begräbnis stattfinden. Solche Beispiele gab es in der Geschichte immer wieder, man denke nur an Zeiten der Krankheit oder der Pest, wo Leichname auch von Christen verbrannt wurden, um eine Seuche einzudämmen. Solche Verbrennungen waren von der Kirche nie verurteilt, weil es zwingende Gründe für die Verbrennung der Leichen sind. Daher war die Kirche nie gegen die Verbrennung an sich, sondern gegen die FREIWILLIGKEIT, ohne dass eine Notwendigkeit dafür spricht.

Wenn es aber nun jemand für sich selbst freiwillig bestimmte (ohne guten, vernünftigen Grund) und daran bis zum Tod festhielt, ohne Reue, dann wurde ihm das kirchliche Begräbnis verweigert. (Vgl. Dekret des Hl. Offiziums von 15. Dez. 1886, DH 3195, später CIC von 1917, Can. 1240)

Weiters wurde Katholiken, die sich verbrennen lassen wollten, und daran festhielten, trotz Ermahnung, die Sterbesakramente verweigert. (Dekret vom 27. Juli 1892, DH 3276ff.)

Alles in der Hoffnung, dass das die Gläubigen zur Vernunft kommen würden und den Glauben an die leibliche Auferstehung wieder aufnehmen durch das rechte Zeugnis eines christlichen Begräbnisses.


Diese Bestimmungen flossen dann in die neue kirchliche Gesetzgebung ein – des Rechtsbuches der Kirche (CIC). In der Ausgabe von 1917 heißt es im Kanon 1203 dazu:

„§ 1. Die Körper der verstorbenen Gläubigen sind zu bestatten, verwerflich ist ihre Verbrennung.
§ 2. Wenn jemand auf irgendeine Art verfügt hat, dass sein Körper verbrannt wird, ist es unzulässig, diesem Willen auszuführen; wo eine solche Verfügung einem Vertrag, Testament oder irgendeinem anderen Rechtsakt hinzugefügt wurde, dort gilt sie als nicht hinzugefügt.“

Damals war es kirchlich klar, dass Verbrennung keine Katholische Bestattungsart ist und dass deshalb diese Art der Bestattung von Katholiken zu verwerfen ist. Sie ist keine Bestattungsart die zur Wahl steht, sondern nur mit Notwendigkeit stattfinden soll. Jene, die diese Weisung ignorierten und dennoch über ihren Körper selbst verfügten, wurde dieser Wille aberkannt, da es nach der Taufe nicht mehr in ihrer Entscheidungsgewalt liege, das bestimmen zu können. Verfügen kann jemand nur über das, was ihm gehört. Wenn aber der Leib durch die Taufe Gott gehört, ist Er es, der über den Leib bestimmt nicht mehr der Mensch allein.


Da könnten einem Gedanken in den Sinn kommen: "Das ist doch Missbrauch!", "Hier wird der eigene Willen aberkannt!", "Hier fehlen Menschenrechte, das ist doch fast Sklaverei!" usw. Man bedenke aber, dass hier das Rechtsbuch der Kirche von jenen spricht, die nicht vom Glauben abgefallen sind, bzw. nicht die Kirche verlassen haben. Sondern sich ihr zugehörig wissen und das Heil von Gott empfangen möchten. Wer hingegen vom Glauben abfällt, ist von der Kirche sowieso getrennt und befindet sich im Zustand der Todsünde. Damit reißt er die Macht über seinen Körper auch wieder an sich und braucht keine Regelungen der Kirche mehr. Wer das tut, muss dann auch mit der Konsequenz leben, dass er nach dem Tod den Körper nicht im Machtbereich Gottes haben wird. Das nennt man dann Auferstehung zum Gericht, weil solche Menschen gerichtet werden müssen, weil sie es selbst wollten. Um diese Menschen, die sich freiwillig von Gott und Seiner Kirche trennen, geht es hier nicht, sondern um jene, die noch glauben und womöglich aus Unwissenheit, Verblendung, oder dem schlechten Vorbild anderer handeln und nicht wissen, was sie damit tun. Denn die Barmherzigkeit Gottes steht bekanntlich weit offen für unwissende, oder für Menschen, die ihre schlechten Taten bereuen. Und die Kirche geht immer davon aus, dass den Menschen nach dem Tod Gutes getan werden soll. Den Leib in der Erde zu bestatten ist gut, während ihn ohne Notwendigkeit zu verbrennen böse ist. Und die Kirche kann keinen bösen Willen nach dem Tod einer Person gutheißen. Daher hat sie bestimmt, das solche Wünsche nach dem Tod nicht zu beachten sind.


Dieses Gesetzbuch von 1917 wurde maßgebend für die nächsten Jahrzehnte, in denen die Kirche einen immer schwereren Weg durch die gottlose Gesellschaft ging. Jesus weiß um alles und hat für alle Christen in den vielen Jahrhunderten zum Vater im Voraus gebetet:

„Ich bitte nicht, dass du sie aus der Welt nimmst, sondern dass du sie vor dem Bösen bewahrst. Sie sind nicht von der Welt, wie auch ich nicht von der Welt bin.“ (Joh 17,15-16)

Dieses „von der Welt sein“ zeigte sich im 20. Jahrhundert sehr deutlich: wer sich verbrennen ließ, gehörte nun zur modernen Welt, die nicht mehr Gott, oder Seine Kirche brauchte. Daher musste die Kirche streng sein, um den Christen bewusst zu machen, dass diese Praxis der Bestattung nicht von Gott, sondern von der Welt ist.


Obwohl 1924 die österreichischen Bischöfe zur Fastenzeit das gesamte Volk ermahnten, sich nicht verbrennen zu lassen, ließ sich der Einfluss der Welt auch in der österreichischen Kirche nicht mehr aufhalten und die Menschen ignorierten ihre Hirten.

Immer wieder wurde nicht nur in Österreich, sondern weltkirchlich erwähnt, dass die Gläubigen die Ehrfurcht gegenüber den Leibern der Verstorbenen, wie auch die Ehrfrucht zur beständigen Lehre der Kirche einhalten und nicht barbarisch werden sollten. (Vgl. Instruktion des Hl. Offiziums vom 19. Juni 1926, DH 3680)

Aber wie wir alle aus der Geschichte wissen, ließen sich die Einflüsse nicht stoppen, da Gott dem teufel erlaubte, die Kirche für 100 Jahre innerkirchlich zu verfolgen, um zu prüfen, wer standhaft am Bekenntnis für Jesus und an den Geboten Gottes festhält. (Vgl. Offb 12,17)

(Es sei hier erwähnt, dass die Predigt vom 17.11.2024 genau dieses Thema aufgreift, sie kann unter diesem Link nachgehört werden: Predigt über den Erzengel Michael vom 17. Nov. 2024)


  1. Die Katholische Kirche heute


In der Katholischen Kirche gibt es einen Grundsatz über ihre Lehre:

Die Wahrheit ändert sich nicht: "Christus ist derselbe, gestern, heute und in Ewigkeit." (Hebr 13,8)

Es ist das Wesen von Wahrheit, dass sie sich niemals ändert. Bräuche, Kulturen etc. ändern sich. Aber was in sich wahr ist, das ändert sich nie. Wenn es demnach auch heute noch wahr ist, dass Jesus selbst begraben wurde und auferstand, wenn es wahr ist, dass Gott den Leib des Menschen aus dem Erdboden formte und der Mensch dorthin zurückkehrt, bis er zum neuen Leben auferweckt werden wird, dann ist es auch noch immer wahr, dass eine freiwillige Verbrennung der Verkündigung dieser Wahrheit widerspricht.


Im Katechismus – der Lehre der Katholischen Kirche – ist eine Verbrennung bis heute nicht erwähnt, weil sie nicht zur Lehre gehört. Einzig und allein die Erdbestattung ist dort bis heute als einzige Bestattungsart dargestellt:

„Die Kirche, die den Christen während seiner Pilgerschaft auf Erden als Mutter sakramental in ihrem Schoß getragen hat, begleitet ihn am Ende seines Weges, um ihn „den Händen des Vaters zu übergeben". Sie bietet in Christus dem Vater das Kind seiner Gnade an und senkt voll Hoffnung den Samen des Leibes, der in Herrlichkeit auferstehen wird, in die Erde.“ (KKK 1683)

Dieser Katechismus fasst die Lehre der gesamten Jahrhunderte zusammen und ist Ausdruck der einen Wahrheit über Jesus Christus.

Diese Lehre bekräftigt das erneuerte Rechtsbuch der Kirche mit Nachdruck:

„§ 3. Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.“ (CIC 1983, Can. 1176)

Das bedeutet, dass es kirchlich noch immer mit Nachdruck empfohlen wird. Nicht nur mit Druck, sondern dem Druck soll noch nachgelegt werden. Das ist ein starkes Wort! Nur weil wir in einer sehr labilen Gesellschaft leben und der kleinste Übergriff schon als Missbrauch gewertet wird, hat die Kirche beschlossen sich klug auszudrücken und es so zu formulieren, dass es für moderne Ohren ja nicht nach Zwang klingt. Die Wahrheit dahinter hat sich jedoch nie geändert, dass das Katholische Begräbnis nur die Erdbestattung ist. Wie oben erwähnt, ist die Feuerbestattung weiterhin verboten, wenn sie der christlichen Glaubenslehre widerspricht.


Um diese Recht der Katholischen Kirche von heute besser zu verstehen, eignet sich die Instruktion „Ad resurgendum cum Christo“ (Über die Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung) vom 15. August 2016. Sie ist unter folgendem Link auf Deutsch abrufbar:  Ad resurgendum cum Christo


Dieses Dokument wiederholt, wie schon die Instruktion „Piam et constantem“, vom 5. Juli 1963, dass die Leichenverbrennung dem Glauben zwar per se nicht widerspricht, aber auch kein christliches Zeugnis ist. Das Verbrennen hindert Gott nicht daran, den Leib am Jüngsten Tag aufzuerwecken, genausowenig wie den verwesten Leib. Denn weder Feuer noch Verwesungsprozess können der unsterblichen Seele etwas anhaben. Die äußere Einwirkung an sich ist nicht der Grund für deren Verwerfung. Sogar Heilige, die das Martyrium erlitten, wurden verbrannt (man denke nur an die Hl. Jeanne d’Arc) und werden heute noch verehrt. Menschen, die verbrannt wurden, wird Gott genauso auferwecken, wie Menschen, die mit dem Leib in die Erde gelegt wurden. Um diese Frage geht es kirchlich nicht.


Der Kirche geht es um die Gründe: weshalb jemand die Art der Feuerbestattung wählt - was er GLAUBT, indem er so etwas tut. Als Christen ist es unsere Pflicht Jesus zu glauben und zu folgen. Dazu gehört auch zu glauben, was die Katholische Kirche sagt. Jesus hat über die Apostel und deren Nachfolger, die Bischöfe der Katholischen Kirche, gesagt:

„Wer euch hört, der hört mich“ (Lk 10,16)

Die Bischöfe sind seit Christus 1700 Jahre lang einheitlich in diesem Thema gestanden, damit haben wir eine klare Stimme und Weisung der Wahrheit. Erst die letzten Jahrhunderte brachten selbst unter Bischöfen eine Verwirrung! Daran erkennen wir, dass die Frage nach Verbrennung nicht aus der Kirche selbst kommt, sondern von der Welt, die in die Kirche hineindrängen versucht. Aber dort gibt es keinen Platz für eine gewollte Feuerbestattung, ohne zwingende Gründe! Hier sagt die Kirche in ihrem Hirten – noch immer auch in unserer aktuellen Zeit –, dass NUR die Erdbestattung die angemessene Form ist und bleibt, um den Glauben an die Auferstehung auszudrücken:

„Es ist mit Nachdruck dafür zu sorgen, daß die Gewohnheit, die Leiber der verstorbenen Gläubigen zu beerdigen, heilig gehalten werde; deswegen sollen die Ordinarien mit Hilfe geeigneter Belehrungen und Empfehlungen sicherstellen, daß sich das christliche Volk der Leichenverbrennung enthält und nicht vom Brauch der Beerdigung abweicht, wenn es nicht durch eine Notwendigkeit dazu gezwungen ist.“ (Piam et constantem, DH 4400)

Die Feuerbestattung ist, wie oben dargelegt, an sich nicht selbst schlecht. Es kann sogar heute noch redliche Gründe dafür geben. So einer wäre beispielsweise eine starke medizinische Behandlung, die im Körper so viele Chemikalien hinterlässt, dass es nicht verantwortlich wäre diesen Leib der Erde zu übergeben. Aus diesen klugen Gründen verbietet die Kirche die Feuerbestattung AN SICH nicht. Niemand von uns weiß, was uns die Zukunft noch bringen wird und ob es nicht gerechte Gründe erfordern werden, manche Körper verbrennen zu müssen. Aber diese Möglichkeit gibt kein universelles Recht für eine freie Entscheidung. Das steht nirgends.


Aber weil der Einfluss der Welt und die Sünde in die Kirche so groß geworden sind und Gott die Unwissenheit und Verblendung zugelassen hat, sorgt sich die Kirche nun um jene Menschen, die sich verbrennen lassen. Diese Lauheit der Gläubigen zwingt die Kirche einen Weg der Barmherzigkeit zu gehen. Sie hat eingesehen, dass schwere Strafen die Menschen nicht abhalten konnten sich verbrennen zu lassen. Also geht die Kirche diesen neuen Weg: Diejenigen, die zwar getauft sind, aber denen der Glaube im Herzen nicht mehr geschenkt ist, oder ihn durch Schuld verloren haben, sollen weiterhin von der Kirche begleitet werden. Gerade sie bedürfen der Fürbitte und der Sühnegebete für ihre Sünden. Diese Begleitung durch Gebet und Hoffnung, mit der Bitte um Milderung der Strafen Gottes, nimmt die Kirche auf, nicht aber die Gutheißung der Tat einer freiwilligen Verbrennung!


Somit gibt es auch heute noch immer keine kirchliche Wahl zur Bestattungsform, selbst wenn das die Bestatter heute suggerieren. Denn die Wahrheit ändert sich nicht, und daher wird eine Verbrennung nie eine Katholische Option sein und werden. Die Leichenverbrennung bildet für Katholiken nach wie vor eine Ausnahme, die gerechte Gründe erfordert, die nachvollziehbar sein müssen, aber nie gegen den Glauben sprechen dürfen!


Wenn Menschen sich gegen den Glauben entscheiden, verweigert die Kirche solchen Gläubigen auch heute noch das kirchliche Begräbnis! Hier ein konkretes Beispiel:

"Falls sich der Verstorbene ... für die Feuerbestattung und das Ausstreuen der Asche in der Natur entschieden hat, ist das kirchliche Begräbnis nach Maßgabe des Rechts zu verweigern." (Ad resurgendum cum Christo, Nr. 8, im Jahre 2016)

Manche Taten sind ein Zeugnis gegen den Glauben, wie das Ausstreuen der Asche, oder die Aufbewahrung einer Urne im Wohnzimmer. Wenn solche Taten sogar äußerlich zeigen, dass der Mensch keine Pietät und keinen christlichen Glauben mehr hat, obwohl er getauft wurde, dann kann ihm auch kein kirchliches Begräbnis gegeben werden. Das ist auch heute noch so.


  1. Die geistliche Seite der freiwilligen Verbrennung einer Leiche

„Und das Wort ist Fleisch geworden“ (Joh 1,14).

Das Prinzip der Schöpfung ist Gott selbst, dass zuerst der Gedanke, dann das Wort und am Ende die Tat kommt. Wer nicht mehr mit Jesus lebt und christlich – von Jesus her – denkt, wird auch nicht christlich sprechen. Und wer nicht mehr christlich spricht, der wird auch nicht mehr christlich handeln. Dieses Prinzip zeigt sich bei den kirchlichen Begräbnissen heute mehr denn je. Wer schon denkt, dass es eine Wahl für Christen zwischen Erd- oder Feuerbestattung gäbe, der ist schon in der Wurzel seines Denkens verdorben. Er kennt weder die Schrift und damit Jesus, noch die gleichbleibende Lehre der Kirche.

Denn der „Geist der Kirche steht der Verbrennung fern“ (Piam et constantem).

Was ist denn dieser "Geist der Kirche" von dem das Dokument spricht?

Wir können uns das mit dem Körper vorstellen:

Nur wenn die Seele im Leib ist, lebt der Leib. Wird die Seele vom Leib getrennt, so fällt der Leib tot zu Boden. Das heißt der Geist im Menschen bestimmt die Lebendigkeit des Körpers.

Genauso ist es mit der Kirche. Die Kirche ist der mystische Leib Christi. Jesus ist das Haupt und die einzelnen Menschen sind seine Glieder daran. Wenn nun der Geist des Hauptes auch in den Glieder ist, dann ist der Leib lebendig, wenn aber der Geist Jesu nicht auch in den Menschen, seinen Gliedern ist, dann ist der Leib wie tot und auch nicht mehr christlich.

Das heißt, dass die Kirche nur dann lebendig und christlich ist, wenn ihre Mitglieder mit Jesu Geist durchdrungen sind. Und aus dem Geist Jesu wächst die Erdbestattung, wie das die Geschichte der Kirche eindeutig zeigt.

Wenn nun Menschen nicht mehr mit Jesus leben, beten, über Ihn nachdenken und lesen, mit ihm reden und Ihn fragen, sondern nur mehr mit sich selbst und was in der Welt ist beschäftigt sind, wächst daraus das, was nicht Jesus ist. So ist die Verbrennung eine Frucht, die in der Kirche zwar wächst, aber dessen Same nicht Jesus gesät hat und der deshalb nicht aus dem Geist der Kirche kommt:

"Herr, hast du nicht guten Samen auf deinen Acker gesät? Woher kommt dann das Unkraut? Er antwortete: Das hat ein Feind getan. Da sagten die Knechte zu ihm: Sollen wir gehen und es ausreißen? Er entgegnete: Nein, damit ihr nicht zusammen mit dem Unkraut den Weizen ausreißt. Lasst beides wachsen bis zur Ernte" (Mt 13,27-30).

Wenn wir heute sehen, dass sich viele Getaufte freiwillig verbrennen lassen, erkennen wir, dass sich das Unkraut des Feindes innerhalb der Kirche sehr ausgeweitet hat. Das heißt aber nicht, dass das Unkraut automatisch zum Weizen wird, nur weil es am gleichen Acker wächst! Weizen bleibt Weizen, Unkraut bleibt Unkraut. Weizen ist hier die Erdbestattung, und Unkraut ist die Erdbestattung. Der wahre Glaube in der Kirche hält an der Erdbestattung fest, die scheinbare Freiheit zur Feuerbestattung hat der Feind in die Kirche gebracht, nicht Gottes Geist.

Die Frage ist und bleibt, ob der Glaube der Kirche als lästige Pflicht angesehen wird, die überwunden werden muss, oder ob der Glaube der Kirche ein Ausdruck des inneren Lebens der Menschen mit Jesus ist. Nur eines führt zur Auferstehung und zum Leben. Ein geistliches Leben mit Jesus kann man aber nicht nur durch äußere Regeln den Gläubigen aufzwingen. Daher muss das Regelwerk aus dem Geist verstanden werden und nicht aus dem Buchstaben des Gesetzes. Die Kirche möchte, dass sich Menschen aus freiem Willen für die Erbbestattung entscheiden, weil sie erkennen sollen, warum sie das tun. Wer sich vom Geist Gottes leiten lasst, wird auch Zeugnis für Gottes Wunsch mit dem Begräbnis geben. Daher zeigt die Freiheit der Bestattungsart, die es heute gibt, äußerlich den Zustand der Seele eines Menschen an. Es wird sichtbar wie weit in ihm Gottes Geist und damit der Geist der Kirche Fleisch wurde, oder wie sehr er am Geist des Todes und der Rebellion gegen Gott Gefallen gefunden hat. Die freiwillige Entscheidung zur Feuerbestattung ist darum ein Hinweis über den wahren Glauben eines Menschen. Wer zwar immer "in die Kirche geht" und sich dann am Ende seines Lebens verbrennen lässt, hat vom Wesen der Kirche und ihrem Geist nichts verstanden und aufgenommen. Er hat die kirchlichen Regeln dann nur als äußerlich gelebt, aber sich nicht vom Geist Gottes erfüllen lassen und das innerliche, seelische Leben, konnte im Leben nicht die gute Frucht einer Erdbestattung bringen. An den Früchten werdet ihr erkennen, ob ein Mensch im Herzen wirklich glaubt, oder ob er nur äußerlich Regeln befolgt und die Kirche benutzt, um sich damit selbst gerecht zu machen, so sagte schon unser Meister. (Vgl. Mt 7,20)


  1. Abschluss: Das Hirtenwort von 1924


Das Hirtenwort der österreichischen Bischöfe vom 17. Februar 1924 bringt all das hier gesagte sogar von lehramtlicher Seite nochmals zusammenfassend zum Audruck:


...„Endlich weisen wir Euch noch hin auf die rechtlichen Bestimmungen bezüglich des kirchlichen Begräbnisses. Nach kirchlicher Vorschrift müssen die Leichen der verstorbenen Christgläubigen zur Erde bestattet werden und wird ihre Verbrennung ausdrücklich verboten.[66] Es hat sich nämlich seit dem 19. Jahrhundert namentlich in Städten der altheidnische Mißbrauch eingebürgert, die Leichname nicht zu begraben, sondern in Leichenverbrennungsöfen, sogenannten Krematorien, zu verbrennen. Diese Art, die Toten zu bestatten, ist bei manchen altheidnischen Völkern üblich gewesen, aber auch bei diesen war es ursprünglich Brauch, die Toten zu beerdigen. Die Heilige Schrift verbietet nun zwar die Leichenverbrennung nicht ausdrücklich, sieht aber das Erdbegräbnis im allgemeinen als dem Willen Gottes mehr entsprechend an, der als Strafe für die Sünde der ersten Menschen den Tod verfügte mit den Worten: „Im Schweiße deines Angesichtes sollst du dein Brot essen, bis du zur Erde wiederkehrest, von der du genommen bist; denn du bist Staub und sollst zum Staube wiederkehren [67].“ Nur ausnahmsweise und besonders zur Strafe für schwere sittliche Verbrechen haben die Israeliten Leichen verbrannt [68]. Bei den Christen war die Erdbestattung von allem Anfang üblich; war doch auch Christus, der Erstling der Entschlafenen [69] in einem Felsengrab beerdigt worden, und die Christen suchen dem Herrn wie im Leben so auch im Sterben sich gleichförmig zu machen; wie das Haupt so auch die Glieder. Auch der Glaube an die glorreiche Auferstehung wird durch das Erdbegräbnis überaus schön vorgebildet; der Leib wird wie ein Samenkorn in die geweihte Erde des Gottesackers gesät und erblüht am Tage der Auferstehung zur unverwelklichen Blume. Darum gebrauchte auch der Herr selber beim Herannahen seines Kreuzestodes den sinnigen Vergleich: „Wahrlich sag‘ ich euch, wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und stirbt, so bleibt es allein; wenn es aber stirbt, so bringt es viele Frucht [70].“ Und so blieb das herkömmliche Erdbegräbnis überall in der Christenheit über 1700 Jahre in Gebrauch nach dem echt katholischen Grundsatz des heiligen Papstes Stephanus: „Am Herkömmlichen soll nichts geändert werden [71].“ Erst die französische Revolution suchte aus offenkundigen Haß gegen das Christentum den heidnischen Brauch der Leichenverbrennung wieder einzuführen. Mit dem Schwinden des christlichen Geistes und kirchlichen Einflusses in der Öffentlichkeit kam dann leider immer mehr und mehr die Leichenverbrennung in Übung und wird neustens von der Freimaurerei, den Freidenkern und allen kirchenfeindlichen Kreisen gefördert, wobei man verschiedene Scheingründe geltend macht.

Man sagt, durch die Leichengase der Friedhöfe werden die Luft, das Grundwasser und der Boden vergiftet; aber Fachmänner haben dies für gut angelegte Friedhöfe längst als lächerliche Fabel erwiesen. Man sagt, die Friedhofgründe würden der Bewirtschaftung entzogen und man bedenkt nicht, daß derselbe Grund bei allen Sport- und Rennplätzen u.ä. mindestens ebensosehr geltend gemacht werden könnte. Man meint, das Vermodern der Leichen im Innern der Erde sei für das menschliche Gefühl ekelerregend, und man bedenkt nicht, daß das gewaltsame Verbrennen der Leichname der natürlichen Scheu und zarten Rücksichtnahme, der natürlichen Pietät geradezu ins Gesicht schlägt; übrigens, stellt sich eine gesunde Phantasie die unsichtbare Verwesung der Leichen überhaupt nicht näher vor. Und wenn man fürchtet, lebendig begraben zu werden, so besteht ebenso die Gefahr, lebendig verbrannt zu werden. Selbst die Gerichtspolizei hat sich entschieden gegen die Verbrennung ausgesprochen, da es auf diese Weise unmöglich wird, bei gewaltsamen Verbrechen den Tatbestand durch die Ausgrabung der Leichen festzustellen.

Es liegt also für die katholische Kirche kein Grund vor, von der altchristlichen Bestattungsart abzugehen. Und da gerade freimaurerische und kirchenfeindliche Kreise von allem Anfang an für die Leichenverbrennung und gegen das Erdbegräbnis agitierten, so war die Kirche eher der Anlaß zu bestimmten Verboten gegeben.

Diese Verbote lauten im einzelnen folgendermaßen: „Wenn auch jemand in was immer für einer Weise die Verbrennung seines Leichnams angeordnet hätte, ist es dennoch nicht erlaubt, diesen seinen Willen auszuführen; und hätte er dies in einem Vertrag, Testamente oder anderen Dokumenten angesprochen, so müßte dies als nicht geschehen angesehen werden [72].“ Es gibt nämlich keine Verpflichtung, etwas Unerlaubtes zu tun oder auszuführen, wenn es auch ein anderer befolgen hätte. „Solchen aber, die die Verbrennung ihres Leichnams angeordnet haben, muß das kirchliche Begräbnis verweigert werden, außer sie hätten vor dem Tode noch Zeichen der Reue gegeben [73].“ In diesem Falle darf weder eine Totenmesse, auch nicht am Jahrestage, gelesen werden, noch dürfen andere öffentliche Totenfunktionen abgehalten werden [74]. Hätte jemand nicht selbst die Verbrennung seiner Leiche angeordnet, sondern geschähe dies auf Verlangen anderer, so kann die kirchliche Aussegnung zwar im Sterbehause und in der Kirche, niemals aber beim Verbrennungsorte selbst vorgenommen werden [75]. Wenn Leute zwar nicht der Sekte der Freimaurerei angehören und auch nicht im Sinne ihrer Grundsätze, sondern aus anderen Gründen die Verbrennung ihrer Leiche anordnen, si müssen sie, wenn sie von ihrem Seelsorger gemahnt wurden, zunächst diese ihre Anordnung widerrufen, wenn sie sich aber weigern, können sie nicht mit den heiligen Sterbesakramenten versehen werden [76]. Endlich hat die Kirche ausdrücklich verboten, Vereinen als Mitglied beizutreten, die die Leichenverbrennung zu fördern suchen; und wenn es sich dabei um freimaurerische Vereine und ihre Ortsgruppen handelt, so verfällt man sogar der kirchlichen Strafe der Exkommunikation [77].

Das also ist der für alle Katholiken maßgebende Standpunkt der Kirche hinsichtlich der Leichenverbrennung; Papst Leo XIII. hat sie einen „abscheulichen Mißbrauch“ genannt und die Bischöfe beauftragt, die Gläubigen mit allen Kräften davon abzuschrecken [78].“

...

"Gegeben am Sonntag Septuagesima, 17. Februar 1924.

+ Friedrich Gustav Kardinal Piffl, Erzbischof von Wien und Apostolischer Administrator für das Burgenland.

+ Ignatius, Erzbischof von Salzburg.

 + Leopold, Bischof von Seckau in Graz.

 + Johannes, Bischof von St. Pölten.

 + Adam, Bischof von Gurk in Klagenfurt.

 + Johannes Maria, Bischof von Linz.

 + Sigismund, Titularbischof von Cibira und Apostolischer Administrator des österreichischen Teiles der Diözese Brixen in Feldkirch.

Dieser Hirtenbrief ist vom 1. Fastensonntag an von der Kanzel den Gläubigen zu verlesen."


Quellenangabe:

Amtliche Mitteilung der Apostl. Administration des Burgenlandes Nr. 11, 1. März 1924 (1924/2), Herausgegeben von der Apostolische Administration des Burgenlandes, Wien I., Stephansplatz 3


Fußnoten des Originaltextes von 1924:

[66] Can 1203 § 1.

[67] Gn 3,19

[68] 1 Kg 41,12,  Am 6,10; Jos 7,25

(Anm. d. Autors: mit 1 Kg 41,12 wird wohl die Schriftstelle 2 Kön 23,16 gemeint sein)

[69] 1 Kor 15,20

[70] Joh 12,25

[71] Nihil innovetur, nisi quod traditum est.

[72] Can 1903, § 1.

[73] Can 1240 § 1 n. 5.

[74] Can 1241.

[75] S. Off. 15. Dezember 1886

[76] S. Off. 27. Jul. 1892

[77] S. Off. 19. Mai 1886 ad 2 u. Can 2335

[78]  S. Off. 19. Mai 1886


(*Für Informationen zum Autor dieses Artikels siehe das Impressum.)

Die Abkürzung DH mit der Nummer bezieht sich auf die darin enthaltenen kirchlichen Dokumente des Denzinger-Hünermann.

 
 

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