Leichenverbrennung?! Was die Kirche dazu sagt...
- Andreas Stipsits
- 29. Juli 2025
- 20 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 1 Tag
Die Christenverfolgung nimmt in den letzten Jahren zu und manche beobachten einen zunehmenden Abfall vom wahren Glauben. In meinem eigenen Leben und Dienst beobachte ich selbst, dass die Verbrennung der Leichname (die sog. „Feuerbestattung“) zunimmt, während das Begraben des Leibes in der Erde abnimmt (Erdbestattung). Könnte es sein, dass die Bestattungsart mit dem Glaubensabfall unserer Zeit zusammenhängt? Gibt es zur Bestattungsart eine kirchliche Empfehlung? Dieser Artikel soll eine Unterstützung sein, auf diese Fragen womöglich eine Antwort finden zu können.
Über die Notwendigkeit der Bestattung
Jedes Lebewesen auf der Erde fällt am Ende zu Boden und verwest. Das können wir tagtäglich beobachten. Doch warum ist das so? Diese Frage beschäftigt die Menschheit immer schon und sie hat Gott dem Mose beantwortet. Mose hat es aufgeschrieben, bzw. aufschreiben lassen und überliefert, damit es heute noch erkannt wird: die Erbsünde. Weil Adam und Eva gesündigt hatten, kam der Tod überhaupt erst in die Welt. Denn eigentlich wäre der Tod und die Bestattung eines Leibes von Gott her nie notwendig vorgesehen gewesen. Aber ab diesem Zeitpunkt in der Weltgeschichte (der ersten Sünde der Menschen) kehrt nun jedes Lebewesen dorthin zurück, woher es genommen wurde, wenn die Lebenszeit zu Ende ist: zur Erde. Dazu gehört auch der Mensch.
„Im Schweiße deines Angesichts wirst du dein Brot essen, bis du zum Erdboden zurückkehrst; denn von ihm bist du genommen, Staub bist du und zum Staub kehrst du zurück.“ (Gen 3,19)
Dieser 19. Vers im Buch Genesis bezieht sich Gott direkt auf die Schöpfung des Menschen:
„Da formte Gott, der Herr, den Menschen, Staub vom Erdboden, und blies in seine Nase den Lebensatem. So wurde der Mensch zu einem lebendigen Wesen.“ (Gen 2,7)
Staub (hebr. עָפָר֙) meint hier keine verbrannte Erde, oder Asche, sondern einfach die einzelnen Teile (Materialien) des reinen Erdbodens. Diese Phrase aus Gen 2,7 kommt in Gen 3,19 exakt wieder wörtlich vor (beide Male: הָֽאָדָ֗ם עָפָר֙) und bekräftigt diese Wahrheit.
Der Mensch stammt also nicht vom Affen ab und Gott nahm auch nicht den Affen, um aus ihm den Menschen zu formen, sondern die Erde.
(Das ist übrigens die Lehre der Katholischen Kirche bis heute! Alles andere ist Ideologie. Falls du mehr darüber wissen willst, hör dir die Erklärung in der Lehrreihe „Glaubensfundament“ Teil 1: Titel 10-11 an.)
Aus diesem Grund kehrt der menschliche Körper wieder in seine Einzelteile (Staub) des Bodens durch die Verwesung zurück, weil ihn die Seele, die ihn erst lebendig macht, verlassen hat.
Bis zur Ankunft des Sohnes Gottes war diese natürliche Form die einzige Praxis der Bestattung im Gottesvolk: den Leib der Erde zu übergeben, nachdem die Seele diesen verlassen hatte. 1700 Jahre lang hatte sich bei den Juden daran auch nichts geändert. Im Buch Tobit ist sogar berichtet, dass dieser gegen Verfolgung und Gefahr die Toten in der Erde begrub und wurde aufgrund dessen blind. Er nahm Krankheit in Kauf, um Gottes Willen zu befolgen. So zählt „Tote zu begraben“ (und nicht zu verbrennen) zu den Werken der Barmherzigkeit, da es der Würde des Menschen entspricht, dass der Leib nicht von Tieren gefressen wird, oder durch andere Umstände geschändet wird – eben auch nicht mutwillig verbrannt wird, sondern in der Erde seine vorübergehende Ruhestätte findet.
Jesus, der Sohn Gottes, änderte daran nichts, sondern kam von Gott zu uns, um zu erfüllen. Er wurde nach seinem Tod selbst ins Grab gelegt. (vgl. Mk 15,46) In Seiner Auferstehung am dritten Tage erweckte Er Seinen Leib aus dem Grab. (vgl. Mk 16) Mit dieser Tat erlöste Er nicht nur sich selbst, sondern die ganze Menschheit, die von den Folgen der Erbsünde, dem Tod, geprägt ist. Der Tod ist ab diesem Zeitpunkt der Weltgeschichte besiegt, das Leben neu geschaffen! Am Ende der Welt wird die Auferstehung allen Menschen zu Teil: die einen werden zum Leben mit Jesus ihrem Gott auferstehen, die anderen zum Gericht, zur ewigen Verdammnis, zum Leben ohne Jesus.
Die unumstößliche Glaubenswahrheit der Christen lautet, wie im Glaubensbekenntnis:
„Ich glaube ... an die Auferstehung der Toten und das ewige Leben.“
Wörtlich kann auch übersetzt werden: „an die Auferstehung des Fleisches“.
Als Getaufte sind wir verpflichtet Gott und Seinem Christus zu glauben, durch Sein Leben und die Schrift, dass Er und auch alle Menschen körperlich aufstehen werden und die ganze Schöpfung eines Tages von der Verderbnis durch die Sünde befreit zum neuen Leben auferstehen wird. Wer das nicht mehr bekennt und glaubt, steht nicht mehr im Stand der Gnade, die die Taufe schenkt.
Die Christen glaubten immer an eine leibliche Auferstehung ihres eigenen Körpers, und gaben der Erdbestattung ihren geistlichen Sinn aus dem Glauben: das Warten des Leibes auf die Auferstehung, selbst wenn er inzwischen verwest. Denn wie der Same in die Erde gesät wird und als neue Pflanze in neuer Form ersteht, so wird der Leib aus dem Tod zum neuen, ewigen Leben auferweckt werden. Diese Glaubenswahrheit wurde durch das christliche Begräbnis der Erbestattung htbar gemacht. Das Grab ist somit keine Ruhestätte auf ewig, sondern nur vorübergehend, bis Gott den Leib auferwecken wird.
2. Die weitere geschichtliche Entwicklung
Als sich das Christentum in den ersten Jahrhunderten ausbreitete stieß die Lehre auf viel Widerstand in den Kulturen und Völkern. Nicht selten wurde die Lehre von der leiblichen Auferstehung belächelt, oder als schönes Märchen abgetan, oder jene deswegen verfolgt und umgebracht. In den Städten war es gängige Praxis die Toten zu verbrennen. So auch in Rom. Die Christen machten bei dieser gesellschaftlichen Praxis der Heiden aber nicht mit, sondern nahmen Mühen, Gefahren und Verfolgungen auf sich, trugen ihre Toten aus der Stadt hinaus und begruben sie heimlich in den Katakomben. Nicht selten starb dabei jemand! Diese Grabhöhlen sind bis heute erhalten und legen Zeugnis vom christlichen Glauben an die leibliche Auferstehung ab. Diese Erdbestattung, gegen die Gewohnheit der Römer, wurde über 300 Jahre trotz massivster Verfolgungen aufrechterhalten, bis das Christentum Staatsreligion wurde und die Erdbestattung den Vorrang bekam. Ab dann, bis ins 19. Jahrhundert, gab es keine Notwendigkeit der Kirche gegen die Leichenverbrennung zu schreiben oder zu reden, da für den Glauben nur die Erdbestattung die einzige entsprechende Antwort der Gläubigen war.
Industrialisierung, Modernisierung,… die Neuzeit und die neue Gesellschaft
Mit dem 19. Jahrhundert änderte sich vieles in der Gesellschaft. In den großen Städten wurde die Verbrennung von Leichnamen wieder eingeführt. Hier sahen sich die Hirten der Kirche vor eine Herausforderung gestellt, da sich das Volk Gottes der Verbrennung der Leichname auf einmal zuwandte. Der Glaubensabfall, der mit der Reformation gegen die Katholische Kirche begann, wurde durch den Modernismus noch verstärkt. Das betraf nun auch den bisherigen Brauch über die Bestattungsart. Durch die Aufklärung, die Französische Revolution, die Freimaurer und viele andere Einflüsse, wurden Katholiken dazu ermutigt zu tun, was sie selber fühlen/denken/wollen und nicht das, was ihnen eine höhre Autorität sagt. Schon gar nicht Gott, oder die „alte, starre Kirche“. So wurden viele zum Brauch der Leichenverbrennung ermutigt und die Feuerbestattung gewann an Einfluss – ein echtes Revival der Heiden sozusagen. Sie machte aber nur das sichtbar, was in der Gesellschaft schon lange vor sich ging: ein Abfall des Glaubens von der Heiligen Schrift, von der Offenbarung der Wahrheit Gottes und Seines Willens durch die Katholische Kirche, die den Glauben unverfälscht bewahrt.
Der Umgang der Katholischen Kirche mit der Leichenverbrennung
Im Streit um die Bestattungsart wurde kirchlich im Dekret des Hl. Offiziums vom 19. Mai 1886 öffentlich zu dieser Thematik Stellung genommen. Viele Fragen wurden nach Rom geschickt, da immer mehr Bischöfe sahen, wohin sich das eigene Volk wandte. Rom gab dazu Antwort:
„Ist es erlaubt, zu bestimmen, dass die eigenen oder die Leichname anderer verbrannt werden? Antwort (vom Papst bestätigt): Nein.“ (DH 3188)
Damit war von höchster Stelle klar: der Leib soll nicht verbrannt werden. Ein Christ ist durch die Taufe mit seinem Körper eine Wohnung Gottes geworden, wie die Hl. Schrift sagt:
„Wisst ihr nicht, dass ihr Gottes Tempel seid und der Geist Gottes in euch wohnt? Wer den Tempel Gottes zerstört, den wird Gott zerstören. Denn Gottes Tempel ist heilig und der seid ihr.“ (1 Kor 3,16-17)
Die angemessene Antwort des Glaubens an eine leibliche Auferstehung hat die Kirche mit der Erdbesattung gegeben und damals mit einem Verbot zur Feuerbestattung belegt. Das Volk Gottes hat aber, wie so oft schon in der Geschichte, nicht auf ihre Hirten gehört und mit dem Brauch der Verbrennung weiter gemacht. Somit brach in dieser Zeit der Brauch der Katholischen Kirche der Erdbestattung durch den Ungehorsam ein.
Als nächstes war die kirchliche Frage, wie mit jenen umgegangen werden soll, die getauft sind aber Gott und der Kirche nicht mehr gehorchen? Man bestimmte damals als Konsequenz des Ungehorsams, dass das kirchliche Begräbnis jenen verweigert wurde, die sich ohne vernüftigen Grund verbrennen ließen.
Damals hat man aber unterschieden: wurde jemand nicht freiwillig verbrannt, so durfte das kirchliche Begräbnis natürlich stattfinden. Solche Beispiele gab es in der Geschichte immer wieder, man denke nur an Zeiten der Krankheit oder der Pest, wo Leichname auch von Christen verbrannt wurden, um eine Seuche einzudämmen. Daher war die Kirche nie gegen die Verbrennung an sich.
Wenn es aber nun jemand für sich selbst freiwillig bestimmte (ohne guten, vernünftigen Grund) und daran bis zum Tod festhielt, ohne Reue, dann wurde ihm das kirchliche Begräbnis verweigert.
„Jedesmal wenn es sich um solche handelt, deren Leiber nicht aus eigenem, sondern a u f g r u n d f r e m d e n W i l l e n s der Verbrennung unterworfen werden, können die Riten und Fürbittgebete der Kirche unter Fernhaltung aller Ärgernisse sowohl zu Hause als auch in der Kirche, nicht aber bis zum Ort der Verbrennung verrichtet werden. Das Ärgernis wird aber auch beseitigt werden können, wenn bekannt wird, daß die Verbrennung nicht aus eigenem Willen des Verstorbenen erwählt wurde. Wofern es sich aber um solchen handelt, die a u s e i g e n e m W i l l e n die Verbrennung wählten und in diesem Willen mit Sicherheit und bekanntermaßen bis zum Tod verharrten, ist mit ihnen unter Berücksichtigung des Dekretes vom Mittwoch, 19. Mai 1886, gemäß den Richtlinien des Rituale Romanum, Titel "Wem man das kirchliche Begräbnis nicht gewähren darf" zu verfahren.“ (Dekret des Hl. Offiziums von 15. Dez. 1886, DH 3195, später vgl. CIC von 1917, Can. 1240)
Weiters wurde Katholiken, die sich verbrennen lassen wollten, und daran festhielten, trotz Ermahnung, die Sterbesakramente verweigert. (Dekret vom 27. Juli 1892, DH 3276ff.)
Diese Bestimmungen flossen damals in die kirchliche Gesetzgebung ein – des Rechtsbuches der Kirche (CIC). In der Ausgabe von 1917 heißt es im Kanon 1203 dazu:
„§ 1. Die Körper der verstorbenen Gläubigen sind zu bestatten, verwerflich ist ihre Verbrennung. § 2. Wenn jemand auf irgendeine Art verfügt hat, dass sein Körper verbrannt wird, ist es unzulässig, diesem Willen auszuführen; wo eine solche Verfügung einem Vertrag, Testament oder irgendeinem anderen Rechtsakt hinzugefügt wurde, dort gilt sie als nicht hinzugefügt.“
Damals war es kirlich so geregelt, dass Verbrennung keine Katholische Bestattungsart ist und daher diese Art der Bestattung von Katholiken frewiliig nicht gewählt werden sollte. Sie war damals keine Bestattungsart die zur Wahl steht, sondern nur mit guten Gründen stattfinden sollte, wenn sie die dem Glauben an die Auferstehung der Toten nicht widersprach. Jene, die diese Weisung ignorierten und dennoch über ihren Körper selbst verfügten, wurde dieser Wille sogar aberkannt, Wer getauft ist gehört durch die Tauf Gott und auch der Kirche an, daher ist es der freie Wille des Menschen, dass auch diese über den Körper nach dem Tod verfügen dürfen. Das kirchliche Rechtsbuch regelt den Umgang.
Da könnten einem Gedanken in den Sinn kommen: "Das war doch Missbrauch!", "Da wurde der eigene Willen aberkannt!", "Da fehlten die Menschenrechte, das war doch fast Sklaverei!" usw. Man bedenke aber, dass damals das Rechtsbuch der Kirche über jene verfügte, die nicht vom Glauben abgefallen waren, bzw. nicht die Kirche verlassen haben. Sondern sich ihr zugehörig wussten und das Heil von Gott empfangen wollten. Wer vom Glauben abfällt, ist von der Kirche sowieso getrennt und befindet sich im Zustand der Todsünde und braucht keine Regelungen der Kirche mehr bzw. will sie auch nicht mehr per Defintion. Wer sich von der Kirche trennt, muss mit der Konsequenz zufrieden sein, die nach dem Tod sichtbar wird. Denn es gibt auch die Auferstehung zum Gericht, weil Menschen gerichtet werden müssen, wenn sie selber nicht das Heil wollten, das Gott jeden Menschen anbietet. Um diese Menschen, die sich freiwillig von Gott und Seiner Kirche trennen, ging es hier nicht, sondern um jene, die noch glauben und womöglich aus Unwissenheit, Verblendung, oder dem schlechten Vorbild anderer handelten und nicht wussten, was sie damit im Leib Christi durch das schlechte Vorbild für Probleme sorgten.
Dieses Gesetzbuch von 1917 wurde maßgebend für die nächsten Jahrzehnte, in denen die Kirche einen immer schwereren Weg durch die gottlose Gesellschaft zu beschreiten hatte. Jesus weiß um das alles und hat für alle Seine Jünger zum Vater im Voraus gebetet:
„Ich bitte nicht, dass du sie aus der Welt nimmst, sondern dass du sie vor dem Bösen bewahrst. Sie sind nicht von der Welt, wie auch ich nicht von der Welt bin.“ (Joh 17,15-16)
Dieses „von der Welt sein“ zeigte sich im 20. Jahrhundert sehr deutlich: wer sich verbrennen ließ, gehörte nun zur modernen Welt, die nicht mehr Gott, oder Seiner Kirche Kirche. Das Gesetzbuch der Kirche legte diese schwere Strafe auf um zur Bekehrung eines Brauches zu führen, der den Glauben am besten sichtbar mache.
Obwohl 1924 die österreichischen Bischöfe zur Fastenzeit das gesamte Volk ermahnten, sich nicht verbrennen zu lassen, ließ sich der Einfluss der Welt auch in der österreichischen Kirche nicht mehr aufhalten und die Menschen ignorierten ihre Hirten.
Immer wieder wurde nicht nur in Österreich, sondern weltkirchlich erwähnt, dass die Gläubigen die Ehrfurcht gegenüber den Leibern der Verstorbenen, wie auch Gehorsam zur beständigen Lehre der Kirche über die Auferstehung einhalten und nicht barbarisch werden sollten. (Vgl. Instruktion des Hl. Offiziums vom 19. Juni 1926, DH 3680)
Aber wie wir alle aus der Geschichte wissen, ließen sich die Einflüsse nicht stoppen, da Gott dem teufel erlaubte, die Kirche für 100 Jahre innerkirchlich zu verfolgen, um zu prüfen, wer standhaft am Bekenntnis für Jesus und an den Geboten Gottes festhält. (Vgl. Offb 12,17)
(Es sei hier erwähnt, dass die Predigt vom 17.11.2024 genau dieses Thema aufgreift, sie kann unter diesem Link nachgehört werden: Predigt über den Erzengel Michael vom 17. Nov. 2024)
Die Katholische Kirche heute
Auch wenn das Wesen von Wahrheit ist, dass sie sich niemals ändert, können in der Kirche Bräuche geändert werden. Hier wird zwischen Glaube und Brauch unterschieden. Der Glaube an die Auferstehung ist unveränderlich. Der Brauch der Bestattungsart ist es nicht und der änderte sich. Aber bevor wir dazu kommen, sie folgendes angemerkt:
Im Katechismus – der Lehre der Katholischen Kirche – wird eine Verbrennung nach wie vor bis heute nicht erwähnt. Einzig und allein die Erdbestattung ist dort bis heute als einzige Bestattungsart dargestellt:
„Die Kirche, die den Christen während seiner Pilgerschaft auf Erden als Mutter sakramental in ihrem Schoß getragen hat, begleitet ihn am Ende seines Weges, um ihn „den Händen des Vaters zu übergeben". Sie bietet in Christus dem Vater das Kind seiner Gnade an und senkt voll Hoffnung den Samen des Leibes, der in Herrlichkeit auferstehen wird, in die Erde.“ (KKK 1683)
Dieser Katechismus fasst die Lehre der gesamten Jahrhunderte zusammen und ist Ausdruck der einen Wahrheit über Jesus Christus und erwähnt jenen Brauch, der dem Glauben entspricht.
Nun kommen wir zum Rechtsbuch der Kirche, dass mit 1983 neu herausgegeben wurde und den Brauch der Kirche bezüglich der Bestattungsart veränderte:
„§ 3. Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.“ (CIC 1983, Can. 1176)
Auch wenn es kirchlich noch immer mit Nachdruck empfohlen wird den Leib in die Erde zu bestatten, ist es nun auch erlaubt den Leib zu verbrennen. Wohlgemerkt nur, wenn es der christlichen Glaubenslehre nicht wiederspricht. Geändert hat sich nun, dass einem getauften Katholiken nicht mehr das kirchliche Begräbnis verweigern darf, wenn er die Verbrennung freiwillig wählt.
Um diese Recht der Katholischen Kirche von heute besser zu verstehen, eignet sich die Instruktion „Ad resurgendum cum Christo“ (Über die Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung) vom 15. August 2016. Sie ist unter folgendem Link auf Deutsch abrufbar: Ad resurgendum cum Christo
Dieses Dokument wiederholt, wie schon die Instruktion „Piam et constantem“, vom 5. Juli 1963, dass die Leichenverbrennung dem Glauben zwar per se nicht widerspricht, aber auch nicht das beste christliches Zeugnis ist. Das Verbrennen hindert Gott nicht daran, den Leib am Jüngsten Tag aufzuerwecken, genausowenig wie den verwesten Leib. Denn weder Feuer noch Verwesungsprozess können der unsterblichen Seele etwas anhaben. Sogar Heilige, die das Martyrium erlitten, wurden verbrannt (man denke nur an die Hl. Jeanne d’Arc) und werden heute noch verehrt. Menschen, die verbrannt wurden, wird Gott genauso auferwecken, wie Menschen, die mit dem Leib in die Erde gelegt wurden. Um diese Frage geht es kirchlich nicht.
Es geht um die Frage: was drückt unseren Glauben an die Auferstehung am besten aus?
Jesus hat über die Apostel und deren Nachfolger, die Bischöfe der Katholischen Kirche, gesagt:
„Wer euch hört, der hört mich“ (Lk 10,16)
Die Bischöfe sind seit Christus 1700 Jahre lang einheitlich in diesem Thema gestanden, damit haben wir eine klare Stimme und Weisung was die Kirche bevorzugt. Sieht man auf den Verlauf der Menschheitsgeschichte können wir erkennen, dass die Frage nach Verbrennung nicht aus der Kirche selbst kommt, oder aus dem Wort Gottes, das nun besser verstanden wird, sondern von einer (gottlosen) Welt, die in die Kirche hineindrängen versucht.
Wie es das heutige Rechtsbuch sagt, soll mit Nachdruck die Erbestattung empfohlen werden. Im Kirchlichen Dokument "piam et constantem" ist es ein wenig ausführlicher ausgedrückt, wie man das verstehen könnte:
„Es ist mit Nachdruck dafür zu sorgen, daß die Gewohnheit, die Leiber der verstorbenen Gläubigen zu beerdigen, heilig gehalten werde; deswegen sollen die Ordinarien mit Hilfe geeigneter Belehrungen und Empfehlungen sicherstellen, daß sich das christliche Volk der Leichenverbrennung enthält und nicht vom Brauch der Beerdigung abweicht, wenn es nicht durch eine Notwendigkeit dazu gezwungen ist.“ (Piam et constantem, DH 4400)
Auch wenn dieser Text von 1963 vor dem neuen Rechtsbuch von 1983 geschrieben ist, zeigt sich, dass die Kirche eine klare Bevorzugung der Bestattungsart hat.
Die Feuerbestattung ist, wie oben dargelegt, an sich nicht selbst schlecht. Es kann sogar heute noch redliche Gründe dafür geben. So einer wäre beispielsweise eine starke medizinische Behandlung, die im Körper so viele Chemikalien hinterlässt, dass es nicht verantwortlich wäre diesen Leib der Erde zu übergeben. Aus diesen klugen Gründen verbietet die Kirche die Feuerbestattung AN SICH nicht. Niemand von uns weiß, was uns die Zukunft noch bringen wird und ob es nicht gerechte Gründe erfordern werden, manche Körper verbrennen zu müssen.
Weil der Einfluss der Welt in die Kirche nun groß geworden ist und viele Gläubige nun verbrennen lassen, sorgt sich die Kirche um diese Glieder, die den Glauben und die Kirche nicht verlassen haben. Die Lauheit der Gläubigen bewegt die Kirche einen Weg der Barmherzigkeit zu gehen. Man könnte es vielleicht so ausdrücken, dass die Hirten zur Einsicht kamen, dass schwere Strafen die Menschen nicht abhalten konnten sich verbrennen zu lassen und wollten das kirchliche Begräbnis nicht mehr verweigern. So geht die Kirche heute diesen neuen Weg: Diejenigen, die getauft sind und sich freiwillig verbrennen lassen, sofern es nicht gegen die christliche Glaubenslehre verstoßt, sollen weiterhin von der Kirche begleitet werden. Gerade sie bedürfen aber in Wahrheit der Fürbitte und der Sühnegebete für ihre Sünden.
Somit gibt es auch heute noch eine kirchliche Empfehlung zur Bestattungsform, selbst wenn manche Bestatter suggerieren, dass die Verbrennung eine bessere Option wäre. Die Wahrheit ändert sich nicht, und daher soll auch der Brauch der Bestattung der Empfehlung der Katholische Kirche Folge geleistet werden.
Wenn Menschen sich gegen den Glauben entscheiden, verweigert die Kirche solchen Gläubigen auch heute noch das kirchliche Begräbnis! Hier ein konkretes Beispiel:
"Falls sich der Verstorbene ... für die Feuerbestattung und das Ausstreuen der Asche in der Natur entschieden hat, ist das kirchliche Begräbnis nach Maßgabe des Rechts zu verweigern." (Ad resurgendum cum Christo, Nr. 8, im Jahre 2016)
Manche Taten sind definitiv ein Zeugnis gegen den Glauben, wie das Ausstreuen der Asche, oder die Aufbewahrung einer Urne im Wohnzimmer. Wenn solche Taten sogar äußerlich zeigen, dass der Mensch keine Pietät und keinen christlichen Glauben mehr hat, obwohl er getauft wurde, dann kann ihm auch kein kirchliches Begräbnis gegeben werden. Das ist auch heute noch so.
Ein Versuch einer möglichen Deutung über den "Geist der Kirche"
„Und das Wort ist Fleisch geworden“ (Joh 1,14).
Das Prinzip der Schöpfung ist Gott selbst, dass zuerst der Gedanke, dann das Wort und am Ende die Tat kommt. Wer nicht mehr mit Jesus lebt und christlich – von Jesus her – denkt, wird auch nicht christlich sprechen. Und wer nicht mehr christlich spricht, der wird auch nicht mehr christlich handeln. Wie schon Jesus sagte:
„Denn aus dem Herzen [dem Inneren] kommen böse Gedanken" (Mt 15,19) nach außen in die Taten.
Dieses Prinzip könnte eine Erklärung bieten, warum heute, wo es keinen gesellschaftlichen und kirchlichen Druck mehr gibt die Erdbestattung zu wählen, warum bei den kirchlichen Begräbnissen das Innere eines Menschen mehr sichtbar wird als früher.
Im Dokument von 1963 findet sich ein womöglich treffender Satz:
Der „Geist der Kirche steht der Verbrennung fern“ (Piam et constantem).
Wie könnten wir diesen "Geist der Kirche" deuten? Ich möchte es hier versuchen.
Wir können uns das mit dem Körper vorstellen:
Nur wenn die Seele im Leib ist, lebt der Leib. Wird die Seele vom Leib getrennt, so fällt der Leib tot zu Boden. Das heißt der Geist im Menschen bestimmt die Lebendigkeit des Körpers.
Genauso ist es mit der Kirche. Die Kirche ist der mystische Leib Christi. Jesus ist das Haupt und die einzelnen Menschen sind seine Glieder daran. Wenn nun der Geist des Hauptes auch in den Glieder ist, dann ist der Leib lebendig, wenn aber der Geist Jesu nicht auch in den Menschen, seinen Gliedern ist, dann ist der Leib wie tot und auch nicht mehr christlich.
Das heißt, dass die Kirche nur dann lebendig und christlich ist, wenn ihre Mitglieder mit Jesu Geist durchdrungen sind. Und aus dem Geist Jesu wächst der Brauch der Erdbestattung, wie das die Geschichte der Kirche eindeutig zeigt.
Wenn nun Menschen nicht mehr mit Jesus leben, beten, über Ihn nachdenken und lesen, mit ihm reden und Ihn fragen, sondern nur mehr mit sich selbst und was in der Welt ist beschäftigt sind, könnte daraus das wachsen, was nicht mehr Jesus entspricht. So könnte die Verbrennung eine äußere Frucht sein, die zwar innerhalb der Kirche wächst, aber dessen Same nicht Jesus selbst gesät hat:
"Herr, hast du nicht guten Samen auf deinen Acker gesät? Woher kommt dann das Unkraut? Er antwortete: Das hat ein Feind getan. Da sagten die Knechte zu ihm: Sollen wir gehen und es ausreißen? Er entgegnete: Nein, damit ihr nicht zusammen mit dem Unkraut den Weizen ausreißt. Lasst beides wachsen bis zur Ernte" (Mt 13,27-30).
Wenn wir heute sehen, dass sich viele Getaufte freiwillig verbrennen lassen und die Kirche so ein Begräbnis nicht mehr verweigert, könnten wir dann nich das so deuten, dass sich das Unkraut des Feindes innerhalb der Kirche sehr ausgeweitet hat und nun wachsen darf um sichtbar zu werden? Das heißt aber nicht, dass das Unkraut automatisch zum Weizen wird, nur weil es am gleichen Acker wächst! Weizen bleibt Weizen, Unkraut bleibt Unkraut. Weizen könnte hier für die Erdbestattung, und Unkraut für die Feuerbestattung stehen. Der wahre Glaube in der Kirche äußert sich besser in der Erdbestattung, die Freiheit zur Feuerbestattung macht womöglich einfach einen fehlenden Glauben in der Kirche sichtbar, dessen Same (Unglaube) der Feind in die Kirche gebracht hat, nicht Gottes Geist.
Die Frage ist und bleibt, ob der durchgängige Brauch der Kirche der Erbestattung als lästige Pflicht angesehen wird, die überwunden werden muss, oder ob dieser Brauch der Kirche ein besserer Ausdruck des inneren Lebens der Menschen mit Jesus ist.
Was den Glauben betrifft ist eines klar: Nur der richtige führt zur Auferstehung und zum Leben. Ein geistliches Leben im Herzen mit Jesus kann man aber nicht nur durch äußere Regeln den Gläubigen aufzwingen. Daher muss das Regelwerk aus dem Geist verstanden werden und nicht aus dem Buchstaben des Gesetzes. Die Kirche möchte, dass sich Menschen aus freiem Willen für die Erbbestattung entscheiden, weil sie erkennen sollen, warum sie das tun. Und daher gibt es womöglich heute diese Freiheit zur Bestattungswahl im Kirchenrecht. Wer sich vom Geist Gottes leiten lasst, wird womöglich Zeugnis für Gottes Wahrheit mit der empfohlenen Begräbnisart geben. Daher zeigt die Freiheit der Bestattungsart, womöglich einfach äußerlich den Zustand der Seele eines Menschen an. Es könnte sichtbar werden, wie weit in ihm Gottes Geist und damit der Geist der Kirche Fleisch wurde, oder wieviel Einfluss der Geist der Welt, oder andere Einflüsse im Herzen des Menschen Fuß gefasst haben. Die freiwillige Entscheidung zur Feuerbestattung könnte darum ein Hinweis über den wahren Glauben eines Menschen sein. Wer zwar immer "in die Kirche geht" und sich dann am Ende seines Lebens verbrennen lässt, könnte vom Wesen der Kirche und ihrem Geist und Brauchtum nichts verstanden und aufgenommen haben. Er hat die kirchlichen Regeln womöglich nur als äußerlich erlebt, aber sich nicht vom Geist Gottes innerlich erfüllen lassen. So konnte womöglich das innerliche, seelische Leben, konnte im Leben nicht die gute Frucht einer Erdbestattung bringen, die die Kirche und somit womöglich auch Gott empfiehlt. An den Früchten sollen wir erkennen, ob ein Mensch im Herzen wirklich glaubt, oder ob er nur äußerlich Regeln befolgt und die Kirche benutzt, um sich damit selbst gerecht zu machen, so sagte schon unser Meister. (Vgl. Mt 7,20)
Abschluss: Das Hirtenwort von 1924
Am Ende möchte ich hier allen das Hirtenwort der österreichischen Bischöfe vom 17. Februar 1924 verfügbar machen. Auch wenn dessen kirchenrechtlichen Regelungen, wie oben beschrieben, nicht mehr gelten und durchs neue Kirchenrecht ersetzt wurden, kann es von Nutzen sein zu lesen, was früher verkündet wurde:
...„Endlich weisen wir Euch noch hin auf die rechtlichen Bestimmungen bezüglich des kirchlichen Begräbnisses. Nach kirchlicher Vorschrift müssen die Leichen der verstorbenen Christgläubigen zur Erde bestattet werden und wird ihre Verbrennung ausdrücklich verboten.[66] Es hat sich nämlich seit dem 19. Jahrhundert namentlich in Städten der altheidnische Mißbrauch eingebürgert, die Leichname nicht zu begraben, sondern in Leichenverbrennungsöfen, sogenannten Krematorien, zu verbrennen. Diese Art, die Toten zu bestatten, ist bei manchen altheidnischen Völkern üblich gewesen, aber auch bei diesen war es ursprünglich Brauch, die Toten zu beerdigen. Die Heilige Schrift verbietet nun zwar die Leichenverbrennung nicht ausdrücklich, sieht aber das Erdbegräbnis im allgemeinen als dem Willen Gottes mehr entsprechend an, der als Strafe für die Sünde der ersten Menschen den Tod verfügte mit den Worten: „Im Schweiße deines Angesichtes sollst du dein Brot essen, bis du zur Erde wiederkehrest, von der du genommen bist; denn du bist Staub und sollst zum Staube wiederkehren [67].“ Nur ausnahmsweise und besonders zur Strafe für schwere sittliche Verbrechen haben die Israeliten Leichen verbrannt [68]. Bei den Christen war die Erdbestattung von allem Anfang üblich; war doch auch Christus, der Erstling der Entschlafenen [69] in einem Felsengrab beerdigt worden, und die Christen suchen dem Herrn wie im Leben so auch im Sterben sich gleichförmig zu machen; wie das Haupt so auch die Glieder. Auch der Glaube an die glorreiche Auferstehung wird durch das Erdbegräbnis überaus schön vorgebildet; der Leib wird wie ein Samenkorn in die geweihte Erde des Gottesackers gesät und erblüht am Tage der Auferstehung zur unverwelklichen Blume. Darum gebrauchte auch der Herr selber beim Herannahen seines Kreuzestodes den sinnigen Vergleich: „Wahrlich sag‘ ich euch, wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und stirbt, so bleibt es allein; wenn es aber stirbt, so bringt es viele Frucht [70].“ Und so blieb das herkömmliche Erdbegräbnis überall in der Christenheit über 1700 Jahre in Gebrauch nach dem echt katholischen Grundsatz des heiligen Papstes Stephanus: „Am Herkömmlichen soll nichts geändert werden [71].“ Erst die französische Revolution suchte aus offenkundigen Haß gegen das Christentum den heidnischen Brauch der Leichenverbrennung wieder einzuführen. Mit dem Schwinden des christlichen Geistes und kirchlichen Einflusses in der Öffentlichkeit kam dann leider immer mehr und mehr die Leichenverbrennung in Übung und wird neustens von der Freimaurerei, den Freidenkern und allen kirchenfeindlichen Kreisen gefördert, wobei man verschiedene Scheingründe geltend macht.
Man sagt, durch die Leichengase der Friedhöfe werden die Luft, das Grundwasser und der Boden vergiftet; aber Fachmänner haben dies für gut angelegte Friedhöfe längst als lächerliche Fabel erwiesen. Man sagt, die Friedhofgründe würden der Bewirtschaftung entzogen und man bedenkt nicht, daß derselbe Grund bei allen Sport- und Rennplätzen u.ä. mindestens ebensosehr geltend gemacht werden könnte. Man meint, das Vermodern der Leichen im Innern der Erde sei für das menschliche Gefühl ekelerregend, und man bedenkt nicht, daß das gewaltsame Verbrennen der Leichname der natürlichen Scheu und zarten Rücksichtnahme, der natürlichen Pietät geradezu ins Gesicht schlägt; übrigens, stellt sich eine gesunde Phantasie die unsichtbare Verwesung der Leichen überhaupt nicht näher vor. Und wenn man fürchtet, lebendig begraben zu werden, so besteht ebenso die Gefahr, lebendig verbrannt zu werden. Selbst die Gerichtspolizei hat sich entschieden gegen die Verbrennung ausgesprochen, da es auf diese Weise unmöglich wird, bei gewaltsamen Verbrechen den Tatbestand durch die Ausgrabung der Leichen festzustellen.
Es liegt also für die katholische Kirche kein Grund vor, von der altchristlichen Bestattungsart abzugehen. Und da gerade freimaurerische und kirchenfeindliche Kreise von allem Anfang an für die Leichenverbrennung und gegen das Erdbegräbnis agitierten, so war die Kirche eher der Anlaß zu bestimmten Verboten gegeben.
Diese Verbote lauten im einzelnen folgendermaßen: „Wenn auch jemand in was immer für einer Weise die Verbrennung seines Leichnams angeordnet hätte, ist es dennoch nicht erlaubt, diesen seinen Willen auszuführen; und hätte er dies in einem Vertrag, Testamente oder anderen Dokumenten angesprochen, so müßte dies als nicht geschehen angesehen werden [72].“ Es gibt nämlich keine Verpflichtung, etwas Unerlaubtes zu tun oder auszuführen, wenn es auch ein anderer befolgen hätte. „Solchen aber, die die Verbrennung ihres Leichnams angeordnet haben, muß das kirchliche Begräbnis verweigert werden, außer sie hätten vor dem Tode noch Zeichen der Reue gegeben [73].“ In diesem Falle darf weder eine Totenmesse, auch nicht am Jahrestage, gelesen werden, noch dürfen andere öffentliche Totenfunktionen abgehalten werden [74]. Hätte jemand nicht selbst die Verbrennung seiner Leiche angeordnet, sondern geschähe dies auf Verlangen anderer, so kann die kirchliche Aussegnung zwar im Sterbehause und in der Kirche, niemals aber beim Verbrennungsorte selbst vorgenommen werden [75]. Wenn Leute zwar nicht der Sekte der Freimaurerei angehören und auch nicht im Sinne ihrer Grundsätze, sondern aus anderen Gründen die Verbrennung ihrer Leiche anordnen, si müssen sie, wenn sie von ihrem Seelsorger gemahnt wurden, zunächst diese ihre Anordnung widerrufen, wenn sie sich aber weigern, können sie nicht mit den heiligen Sterbesakramenten versehen werden [76]. Endlich hat die Kirche ausdrücklich verboten, Vereinen als Mitglied beizutreten, die die Leichenverbrennung zu fördern suchen; und wenn es sich dabei um freimaurerische Vereine und ihre Ortsgruppen handelt, so verfällt man sogar der kirchlichen Strafe der Exkommunikation [77].
Das also ist der für alle Katholiken maßgebende Standpunkt der Kirche hinsichtlich der Leichenverbrennung; Papst Leo XIII. hat sie einen „abscheulichen Mißbrauch“ genannt und die Bischöfe beauftragt, die Gläubigen mit allen Kräften davon abzuschrecken [78].“
...
"Gegeben am Sonntag Septuagesima, 17. Februar 1924.
+ Friedrich Gustav Kardinal Piffl, Erzbischof von Wien und Apostolischer Administrator für das Burgenland.
+ Ignatius, Erzbischof von Salzburg.
+ Leopold, Bischof von Seckau in Graz.
+ Johannes, Bischof von St. Pölten.
+ Adam, Bischof von Gurk in Klagenfurt.
+ Johannes Maria, Bischof von Linz.
+ Sigismund, Titularbischof von Cibira und Apostolischer Administrator des österreichischen Teiles der Diözese Brixen in Feldkirch.
Dieser Hirtenbrief ist vom 1. Fastensonntag an von der Kanzel den Gläubigen zu verlesen."
Quellenangabe:
Amtliche Mitteilung der Apostl. Administration des Burgenlandes Nr. 11, 1. März 1924 (1924/2), Herausgegeben von der Apostolische Administration des Burgenlandes, Wien I., Stephansplatz 3
Fußnoten des Originaltextes von 1924:
[66] Can 1203 § 1.
[67] Gn 3,19
[68] 1 Kg 41,12, Am 6,10; Jos 7,25
(Anm. d. Autors: mit 1 Kg 41,12 wird wohl die Schriftstelle 2 Kön 23,16 gemeint sein)
[69] 1 Kor 15,20
[70] Joh 12,25
[71] Nihil innovetur, nisi quod traditum est.
[72] Can 1903, § 1.
[73] Can 1240 § 1 n. 5.
[74] Can 1241.
[75] S. Off. 15. Dezember 1886
[76] S. Off. 27. Jul. 1892
[77] S. Off. 19. Mai 1886 ad 2 u. Can 2335
[78] S. Off. 19. Mai 1886
(*Für Informationen zum Autor dieses Artikels siehe das Impressum.)
Die Abkürzung DH mit der Nummer bezieht sich auf die darin enthaltenen kirchlichen Dokumente des Denzinger-Hünermann.